AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB von Simon Schnetzer

In ehrlichen und auf Sympathie basierenden Geschäftsbeziehungen würde Simon Schnetzer ein Handschlag ausreichen. Da es zu viele juristische Fallstricke gibt, muss das hier stehen. Hinweis: aktualisierte Fassung vom 01. Juni 2020 (Punkt 5. vorzeitige Auflösung / Stornierung)  

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Simon Schnetzer (im Folgenden „SSc“) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von SSc schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich Anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch SSc bedarf es nicht.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Die Angebote von SSc sind freibleibend und unverbindlich.

2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im gemeinsam geschlossenen Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch SSc, sowie dem allfälligen Briefing-Protokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch SSc. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von SSc.

2.2 Alle Leistungen von SSc (insbesondere alle Vorentwürfe, Konzepte, Skizzen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

2.3 Der Kunde wird SSc zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von SSc wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

2.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Konzepte, Fotos, Logos etc) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. SSc haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird SSc wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde SSc schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

3.1 SSc ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. SSc wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

3.3 Soweit SSc notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von SSc.

4. Termine

4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von SSc schriftlich zu bestätigen.

4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von SSc aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und SSc berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Befindet sich SSc in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er SSc schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Vorzeitige Auflösung/ Stornierung

5.1 SSc ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde eine von SSc fällig gestellte Vorschusszahlung, Zwischenabrechnung, oder Vorauszahlung (siehe Ziff. 6.1) trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht bezahlt;

c) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.

5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag, aus wichtigem Grund aufzulösen. Die Stornierung ist in schriftlicher Form mitzuteilen.
 
5.2.1 Bei der Stornierung von Vorträgen und Trainings werden folgende Gebühren erhoben:
  • bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin 50% des Gesamtbetrages
  • bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin 75% des Gesamtbetrages
  • nach dieser Frist ist der gesamte Betrag zur Zahlung fällig
  • Bei jeder Stornierung oder Umbuchung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 75,-.   
5.2.2 Bei der Stornierung von Forschungsleistungen, Beratungsleistungen und Beteiligungsformaten berechnet sich die Gebühr entsprechend dem zum Zeitpunkt der Stornierung bereits entstandenen Aufwand. Die Gebühr beträgt jedoch mindestens 50% des Gesamtbetrages. 
 
5.2.3 Reise- und oder Übernachtungskosten, die bei einer Stornierung ganz oder in Teilen anfallen, werden zusätzlich zu der Gebühr erhoben. 

6. Honorar

6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von SSc für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. SSc ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 20.000, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist SSc berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat SSc für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

6.3 Alle Leistungen von SSc, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle SSc erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

6.4 Kostenvoranschläge von SSc sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von SSc schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird SSc den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

6.5 Für alle Arbeiten von SSc, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt SSc das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung der §§ 615 5.2, 642 II BGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich SSc zurückzustellen.

7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

7.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von SSc gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von SSc.

7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, SSc die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann SSc sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist SSc nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich SSc für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von SSc aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von SSc schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

8. Eigentumsrecht und Urheberrecht

8.1 Alle Leistungen von SSc, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Konzepte, Vorlagen), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von SSc und können von SSc jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von SSc jedoch ausschließlich in Deutschland nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von SSc setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von SSc dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

8.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von SSc, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von SSc und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

8.3 Für die Nutzung von Leistungen von SSc, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von SSc erforderlich. Dafür steht SSc und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

8.4 Für die Nutzung von Leistungen von SSc bzw. von Kommunikations-, Werbe- und Strategiekonzepten, für die SSc konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrags unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von SSc notwendig.

8.6 Der Kunde haftet SSc für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

9. Kennzeichnung

9.1 SSc ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf SSc und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

9.2 SSc ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

10. Gewährleistung

10.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch SSc, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch SSc zu. SSc wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde SSc alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. SSc ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für SSc mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

10.3 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. SSc haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

10.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.

11. Haftung und Produkthaftung

11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von SSc für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

11.2 Jegliche Haftung von SSc für Ansprüche, die auf Grund der von SSc erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahmen, Kommunikationskonzepte) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn SSc seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet SSc nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat SSc diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von SSc. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

12. Datenschutz
(optische Hervorhebung entsprechend der Jurisdiktion)

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass SSc die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

13. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen SSc und dem Kunden unterliegen dem deutschen bürgerlichen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort ist der Sitz von SSc. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald SSc die Ware dem von ihm gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

14.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen SSc und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von SSc sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist SSc berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.